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presse
Hattersheim,den 01.10.2021
OFFENER BRIEF
31.12.Schonfrist beendet
Am 31.12.2021 endet das „Sozialschutzpaket III“ des Gesetzgebers. Diese Regelung wurde zum Schutz der Hilfeempfängerinnen und -empfänger in Folge von Covid-19 eingeführt. Ende der Schonfrist heißt, Hilfeempfängerinnen und - empfänger im Hartz IV Bezug werden dann wieder vom Jobcenter aufgefordert, ihre Mieten zu senken. 8,00€/qm Wohnfläche für Einzelpersonen und 7,50€ für Mehrpersonen bedeutet das auch weiterhin im Main-Taunus-Kreis. Falls die Vermieter die Mietabsenkung auf diese Obergrenze ablehnen, erfolgt nach sechs Monaten die Kürzung der Mittel für die Unterkunft auf die besagte Höhe. Ein Umzug in günstigeren Wohnraum ist bei uns im Kreis keine realistische Option. Was bleibt? Diese Menschen müssen dann aus ihren Mitteln zum Leben, das ist das gesetzlich bestimmte Existenzminimum, den Mietanteil zuzahlen. Das Minimum wird also nochmal minimiert. Und wie viele Hilfeempfänger sind betroffen? Vor Corona, im Jahr 2018 waren es 25 % der Sozialleistungsbeziehenden. Nach Ende der Schonfrist werden es nach Ermittlung des Jobcenters für Arbeitslosengeld II-Beziehende 37,55 % sein. 37,55 % werden dann statt Lebensnotwendiges zu kaufen auf ihre Miete draufzahlen. Verantwortlich ist die Kreispolitik. Sie weigert sich beharrlich anzuerkennen, dass die Mietobergrenzen nach zehn Jahren von der Mietpreisentwicklung längst überholt sind. Ein Blick auf die Immobilienportale für Neuvermietungen genügt. 10,00€/qm für Einzelpersonen und 9,50€ für Mehrpersonen ist schon lange die Untergrenze am Mietmarkt. Und auf dieses Niveau müssen die Mietobergrenzen umgehend angehoben werden. Die Kreistagsmehrheit muss endlich die rechtlichen Verpflichtungen erfüllen nach Gewährleistung des Existenzminimums durch Angleichung der Mietobergrenzen an der realen Entwicklung des Mietmarktes im Kreis. Im Auftrag des Vorstandes Carlo Graf
Leserbrief im H�chster Kreisblatt, 30. April 2009
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