Am Essen sparen, um die Miete zu zahlen

7,50 Euro für den Quadratmeter im Main-Taunus-Kreis: Gibt es dafür ein
Angebot auf dem Wohnungsmarkt? Ein Blick auf einschlägige Immobilienseiten
gibt Auskunft: Nein!
7,50 Euro Nettokaltmiete ist allerdings die Obergrenze für Wohnungen ab zwei
Personen, die das Jobcenter MTK als angemessene Kosten der Unterkunft
anerkennt. Und zwar seit 2010. Darüber hinaus soll die Wohnung für zwei
Personen nicht größer als 60 qm sein. Das ergäbe 450 Euro Nettokaltmiete.
Falls jemand einen Antrag auf Leistungen im HARTZ IV Bezug stellen muss, wird
auch nach Kosten und Fläche seiner bisherigen Wohnung befragt. Ist sie nach
diesen Kriterien zu teuer, wird er aufgefordet die Mietkosten zu senken. Wenn
nicht,erfolgt nach sechs Monaten Schonfrist die Reduzierung der Geldleistung
für die Kaltmiete auf 450 Euro für die bisherige Wohnung.
Der Hilfeempfänger hat sich natürlich vorher auf den Immobilienseiten
durchgelesen. Er hat auch einen Antrag auf dem zuständigen Wohnungsamt
gestellt. Dort steht er auf Rang 200.
Gibt es eine Lösung? Nein.
Nur einen Ausweg: Er zahlt die Differenz zu seiner bisherigen Miete aus den
Leistungen, die sich „Leistungen zum Leben“ nennen.
Es gibt eine Untersuchung, wie viele Menschen inzwischen Mietzahlungen aus
dem Budget leisten, das ihnen zum Leben zur Verfügung stehen sollte.
Eine Anfrage der Partei DIE LINKE im Bundestag, Drucksache 19/13029, hat die
Zahlen ans Tageslicht gebracht:
Im Main-Taunus-Kreis haben die Bedarfsgemeinschaften (BGen), die zur Miete
wohnen, deutlich zugenommen: Waren es 2011 noch 4.156 BGen, stieg ihre
Zahl 2015 auf 4.456 und weiter auf 4.833 BGen im Jahr 2018 – also um rund
20% in sieben Jahren.
Noch deutlicher waren die Zuwächse bei der Notwendigkeit die eigene Miete